Häufig gestellte Fragen

Hallo! 👋 Hast du eine Frage zur Nutzung von ginto?

Hier findest du Antworten auf spezifische Fragen zur Nutzung von ginto. Weitere Hilfestellungen findest du auf der ginto-Supportseite. Konntest du weder in den FAQs noch auf dieser Supportseite eine Antwort auf deine Frage finden? Dann wende dich gerne an unser Team.

Die ginto-App

Wie kann ich die Steigung messen?

Am einfachsten ist es, eine Wasserwaage-App zu installieren. Auf dem iPhone kann die Wasserwaage in der App "Massband" verwendet werden. Diese App ist standardmässig auf dem iPhone installiert. Wenn die App die Steigung in Grad anzeigt, muss diese in % umgerechnet werden. Hierfür gibt es verschiedene kostenlose Online-Rechner. Ohne Wasserwaage kann die Steigung in % berechnet werden, indem der Höhenunterschied durch die horizontale Strecke dividiert und mit 100 multipliziert wird.

Der Ort ist nicht barrierefrei. Soll ich sie trotzdem mit ginto erfassen?

Auf jeden Fall! Die Erfassung der Informationen zur Barrierefreiheit unterscheidet nicht zwischen «barrierefrei» und «nicht barrierefrei», sondern dient in erster Linie der transparenten Information. Zudem sind die Möglichkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr unterschiedlich. Auf Basis der Zugänglichkeitsinformationen können Menschen mit Behinderungen, Senior:innen, Familien mit Kleinkindern und viele mehr selbst entscheiden, welche Angebote für sie wie zugänglich sind.

Kann ich ginto auch am Computer oder auf dem Tablet verwenden?

Ginto wurde für Smartphones entwickelt, eine für grosse Bildschirme optimierte Version gibt es derzeit nicht. Die Erfassung von Ginto-Einträgen ist daher nur mit dem Smartphone möglich. Ginto-Einträge können jedoch im Web und damit auch auf grossen Bildschirmen angezeigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Privatkonto und einem Firmenkonto?

Das Firmenkonto wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die die Barrierefreiheit ihrer eigenen Räumlichkeiten erfassen möchten. Das Firmenkonto ermöglicht es, einen Eintrag sich selbst zuzuordnen, um über eventuelle Änderungen des Eintrags durch Dritte informiert zu werden. Ausserdem wird bei der Eingabe angezeigt, ob ein Eintrag bereits vollständig erfasst ist oder nicht. Für die Teilnahme an der OK:GO-Initiative ist ein Firmenkonto zwingend erforderlich. Für Privatpersonen (Community) wird das Privatkonto empfohlen, da damit die Suche nach Lokalitäten einfacher ist.

Kann ich einen Eintrag auch anhand von Plänen erstellen?

Grundsätzlich ja, die Erfassung vor Ort ist aber der Erfassung nach Plänen klar vorzuziehen. Nicht nur, weil es mehr Spass macht, sondern auch, weil die Situation vor Ort oft von den Plänen abweicht. Zum Beispiel sind nicht alle Einrichtungsgegenstände auf den Plänen ersichtlich. Ausserdem sind wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Höhe der Bedienelemente im Aufzug, nur auf Detailzeichnungen zu finden.  Darüber hinaus dürfte es für die meisten Menschen eine Herausforderung sein, Baupläne richtig zu interpretieren. Die Fehleranfälligkeit bei der Erfassung anhand von Plänen ist daher vergleichsweise hoch.

Warum wird mein Ort beim Hinzufügen nicht angezeigt?

Beim Hinzufügen eines neuen Ortes - z.B. durch Drücken der Plus-Taste - schlägt Ginto automatisch Orte vor, die zu dem im Suchfeld eingegebenen Text passen. Für die Vorschläge verwendet Ginto die Karten von Openstreetmap. Dabei kann es vorkommen, dass Ginto keinen passenden Ort findet. Zum Beispiel, weil die Schreibweise abweicht oder der Ort nicht in Openstreetmap eingetragen ist. In diesem Fall klicke einfach auf den Button "Eintrag erstellen" und lege den Ort komplett neu an. Das weitere Vorgehen unterscheidet sich nur darin, dass alle Daten manuell eingegeben werden müssen, da keine Informationen aus OpenStreetMap übernommen werden können.

Warum erhalte ich die E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts nicht?

Bitte überprüfe zunächst deinen Spam- oder Junk-Ordner, da die E-Mail möglicherweise dorthin weitergeleitet wurde. Wenn du dort nichts findest, vergewissere dich, dass du die E-Mail-Adresse korrekt eingegeben hast und versuche es erneut. Wenn du die E-Mail weiterhin nicht erhältst, lass es uns bitte wissen. Wir helfen dir gerne, dein Passwort manuell zurückzusetzen.‍

Warum wird mein Eintrag als unvollständig angezeigt, obwohl ich alle Pflichtfelder ausgefüllt habe?

Diese Frage betrifft Nutzer:innen mit einem Business-Benutzerkonto.

Damit ein Business-Eintrag als vollständig markiert wird, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Alle Pflichtfelder müssen vollständig ausgefüllt sein
  2. Ein Business-Benutzerkonto muss den Eintrag für sich beansprucht haben

Um einen Eintrag als vollständig zu markieren, gehst du wie folgt vor:

  • Logge dich mit deinem Business-Benutzerkonto ein
  • Fülle alle Pflichtfelder für dein Unternehmen aus (Pflichtfelder sind gelb markiert)
  • Beanspruche deinen Eintrag für dich

Wie kann ich mein Benutzerkonto von einem Privatkonto in ein Firmenkonto umwandeln?

Derzeit können Konten nur von Administrator:innen umgewandelt werden. Bitte wende dich an das Support Team, wenn du dein Konto umwandeln möchtest.

Wie kann ich meinem Account existierende Einträge zuweisen?

Wenn du mit einem Firmenkonto angemeldet bist, wirst du beim Öffnen eines Eintrags gefragt, ob er dir gehört. Klicke auf "Ja", um den Eintrag zuzuordnen. Administrator:innen können Einträge einem Konto auch im Backend zuordnen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn sehr viele Einträge zugeordnet werden sollen. Wende dich dazu an das Support-Team.

Wie kann ich Bilder in ginto bearbeiten?

ginto bietet keine integrierten Möglichkeiten zur Bildbearbeitung. Du kannst aber Bilder mit deinem Smartphone ausserhalb der App aufnehmen und mit einem Bildbearbeitungsprogramm deiner Wahl bearbeiten. Öffne dann ginto und lade das bearbeitete Bild aus deiner Galerie in die App.

Soll ich bewegliche Gegenstände erfassen?

Bewegliche Objekte, wie z.B. ein Mülleimer, sollten besser ignoriert und nicht erfasst werden. Sie könnten beim nächsten Besuch an einer anderen Stelle stehen.

Wann soll ich einen Eintrag erstellen und wann einen Raum?

Diese Frage kann nicht für alle Einträge abschliessend beantwortet werden.

Bei einem Theatergebäude mit mehreren Sälen, einem Restaurant und Garderoben macht es auf jeden Fall Sinn, einen Gesamteintrag zu erstellen. Denn hier ist es für die Nutzer:innen wichtig zu wissen, ob das Gebäude überhaupt betreten werden kann und wie man von den einzelnen Sälen zur Garderobe oder zum Restaurant gelangt.

Bei einem Hotelkomplex mit mehreren unabhängigen Restaurants in verschiedenen Gebäuden kann es jedoch sinnvoll sein, diese einzeln zu erfassen. Ist das Restaurant jedoch ein integraler Bestandteil des Hotels, ist es auch hier sinnvoll, das Restaurant als einen Raum des Hotels zu erfassen. Als Faustregel gilt, dass für jeden Betrieb, der separat vermarktet wird, ein eigener Eintrag erstellt werden sollte.

Was tun, wenn nicht alle Inhalte übersetzt werden?

Alle Begriffe in der Anwendung und in den Vorlagen werden automatisch übersetzt und soweit möglich von Muttersprachler:innen überprüft. Eigene Namen und Bezeichnungen werden nicht übersetzt, da dies oft keinen Sinn macht oder zu Fehlern führt. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit die Standardbegriffe zu verwenden.

Wie finde ich ginto im App Store?

ginto ist derzeit nur in den App Stores in Europa und den USA verfügbar. Das Team von Sitios kennt die Gegebenheiten und rechtlichen Anforderungen in Afrika, Asien und Südamerika nicht ausreichend und konzentriert sich daher derzeit auf Europa und die USA.

Kann ich Kommentare hinzufügen?

Nein, diese Möglichkeit wurde bewusst nicht geschaffen. Ziel von ginto ist es, Lokalitäten möglichst objektiv zu beschreiben. Dies ermöglicht die automatische Berechnung der Zugänglichkeit für verschiedene Behinderungsarten und vermeidet subjektive Einschätzungen.

Kann ich Informationen kopieren?

Dies ist derzeit nicht möglich. Diese Funktion ist für die Zukunft geplant.

Schnittstellen

Warum sehe ich in der ginto-App nicht den aktuellsten Pro Infirmis-Eintrag?

Alle von Pro Infirmis in ZUERST neu erstellten Einträge werden automatisch in ginto übernommen. Wird hingegen ein bestehender Eintrag in ZUERST angepasst, werden die Änderungen nicht automatisch übernommen. Damit wird verhindert, dass aufwändig erstellte ginto-Einträge nicht automatisch überschrieben werden.

Wenn du einen ginto-Eintrag mit dem aktualisierten ZUERST-Eintrag überschreiben möchtest, wende dich bitte an den Support. Das Support-Team wird die Überschreibung manuell auslösen.

Kann ein ZUERST-Eintrag in einen ginto-Eintrag umgewandelt werden?

Derzeit ist es (noch) nicht möglich, einen ZUERST-Eintrag in einen ginto-Eintrag umzuwandeln. Dies wird in Zukunft (2025) möglich sein. Bereits heute wird der bestehende ZUERST-Eintrag automatisch verlinkt und in ginto angezeigt. Ausserdem ist es möglich, den Ort in ginto neu zu erfassen. Dabei wird der verlinkte Eintrag durch den neuen Eintrag ersetzt, da automatisch immer der neueste Eintrag angezeigt wird.

Meine Lokalität hat einen ZUERST- und einen ginto-Eintrag. Welcher wird angezeigt?

Es wird immer der jüngste Eintrag angezeigt. Wenn sich zum Beispiel ein Unternehmen im Jahr 2019 mit ginto selbst deklariert hat und im Jahr 2021 durch eine:n Auditor:in von Pro Infirmis erfasst wurde, wird der Pro Infirmis-Eintrag angezeigt.

Warum werden zwei Einträge für den selben Ort angezeigt?

Doppelte Einträge werden von ginto so weit wie möglich aufgelöst. Es kann jedoch vorkommen, dass aufgrund leicht abweichender Namen, Adressen oder Schreibweisen ein doppelter Eintrag nicht als solcher erkannt wird. In diesem Fall bitten wir dich, uns dies mitzuteilen. Das Support-Team wird eine manuelle Überprüfung vornehmen.

Können bereits vorhandene Daten importiert werden?

Ja, bestehende Daten wie Adressen können von Administrator:innen importiert werden, sofern sie dem Datenformat von ginto entsprechen. Wende dich dazu gerne an das Support-Team.

Für den Import steht eine Vorlage zur Verfügung. Diese Tabelle sollte möglichst vollständig ausgefüllt werden. Wenn aber z.B. die Koordinaten nicht vorhanden sind, können diese vom Support-Team aus der Adresse abgeleitet werden. Derzeit geschieht dies manuell. Für den Import können Identifikatoren (IDs) angegeben werden, um den Bezug zur Datenquelle herzustellen. Sollten weitere Daten vorhanden sein, die derzeit nicht in der Vorlage enthalten sind, kann das Support-Team prüfen, ob diese ebenfalls importiert werden können.

Veröffentlichung

Wo finde ich den Original-Link zu einem Pro Infirmis-Eintrag in der ginto-App?

Dieser Vorgang kann nur von Administrator:innen von ginto ausgeführt werden. Wende dich bitte an das Support-Team.

Für Administrator:innen:

  1. Suche den Eintrag im Backend
  2. Kopiere den Link, der mit "Business Web Link" bezeichnet ist
Ich möchte einen Pro Infirmis-Eintrag verlinken. Welchen Link soll ich dazu verwenden?

Um auf einen Pro Infirmis-Eintrag zu verlinken (z.B. über das OK:GO Emblem), sollte der zugehörige ginto-Link (Redirect-Link) verwendet werden. Auf diese Weise funktioniert nicht nur die Anzeige einwandfrei, sondern es kann auch gemessen werden, wie ginto genutzt wird. Dies hilft Sitios, das Produkt kontinuierlich zu verbessern.

Siehe auch "Wo finde ich den Link zu einem Pro Infirmis Eintrag?

Swisstainable

Kann ich meinen Pro Infirmis-Eintrag bei Swisstainable anrechnen lassen?

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an der Initiative OK:GO erfolgt in zwei Schritten

  1. Erfassung der Informationen zur Zugänglichkeit
  2. Veröffentlichung der Informationen zur Zugänglichkeit.

Wenn eine Lokalität von Pro Infirmis auditiert wurde, ist der erste Schritt bereits erfüllt. Der zweite Schritt besteht darin, die Informationen zur Zugänglichkeit zusammen mit dem OK:GO Emblem auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Idealerweise werden auch die Piktogramme von Pro Infirmis publiziert.

Wie erhalte ich den Nachweise für Swisstainable (als Leistungsträger)?

Eine Teilnahme bei der OK:GO Initiative wird im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramm Swisstainable auf Level II - engaged (in Kombination) anerkannt. Die Teilnahme an der Initiative OK:GO erfolgt in zwei Schritten:

  1. Erfassung der Informationen zur Zugänglichkeit
  2. Veröffentlichung der Informationen zur Zugänglichkeit

Touristische Leistungsträger erhalten auf Anfrage per E-Mail an die Geschäftsstelle von OK:GO einen entsprechenden Nachweis. Der Nachweis wird ausgestellt, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind:

  • Fülle die Informationen zur Zugänglichkeit Deines Angebotes in die ginto-App ein.
    Hierbei achtet die Geschäftsstelle von OK:GO darauf, dass möglichst das gesamte touristische Angebot erfasst wird, d.h. bei Hotels mit Restaurant sowohl die Räumlichkeiten des Hotels als auch des Restaurants.
  • Fülle alle Pflichtfelder in der ginto-App aus
    Die OK:GO-Geschäftsstelle prüft hier, ob der Eintrag vollständig ist. Je nach Betrieb wird auch geprüft, ob der Umfang der eingetragenen Daten plausibel ist (z.B. ob ein Hotel auch die Hotelzimmer eingetragen hat).
  • Veröffentliche die Informationen zur Zugänglichkeit(OK:GO Emblem und Link) an prominenter Stelle auf Deiner Unternehmens-Website
    Hier prüft die OK:GO Geschäftsstelle, ob das OK:GO Emblem leicht auffindbar und sinnvoll platziert ist (bei Informationen zum Angebot, Anreise, Öffnungszeiten, im Footer etc.) Ebenso wird geprüft, ob das OK:GO Emblem verlinkt ist. Im besten Fall hinterlegen die touristischen Leistungsträger:innen zusätzlich einen Alternativtext, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Zugänglichkeitsinformationen finden können. Es wird empfohlen, das OK:GO Emblem mit Textblock zu nutzen (siehe auch OK:GO-Manual ab Seite 16)
  • Halte die Zugänglichkeitsinformationen auf dem neuesten Stand.
    Dies ist ein Versprechen für die Zukunft. Die Geschäftsstelle von OK:GO vertraut darauf, dass die Informationen aktuell gehalten werden. Bei zufällig entdeckten Unstimmigkeiten werden die Unternehmen jedoch darauf aufmerksam gemacht.
Wie erhalte ich den Nachweise für Swisstainable (als Tourismusorganisation)?

Als Tourismusorganisation oder Destinationsmanagememt-Organisation (DMO) kann man den Nachweis erhalten, wenn man zum Beispiel das Tourismusbüro erfasst und veröffentlicht (gemäss Teilnahmebedingungen). Optional kann eine Tourismusorganisation oder DMO: